SATZUNG

heuteStadtmorgen eG

Präambel

Die Klimagenossenschaft heuteStadtmorgen eG steht für Veränderung und Wandel im Jetzt. Die Genossenschaft wird gegründet, um den Wandel Kölns von heute hin zu einer klimaneutralen Metropole von morgen zu realisieren. Für ein zukunftsgerechtes Leben in unserer Stadt und eine nachhaltige Zukunft auf unserem Planeten. Für uns alle. Die Genossenschaft versteht sich als Teil eines lebendigen Netzwerkes. Sie realisiert, vernetzt und begleitet. 

Die Klimagenossenschaft möchte die Kölner Bürgerinnen und Bürger, Organisationen, Vereine, Unternehmen und die Stadt Köln unterstützen mit Tempo zu handeln. Hierfür unternimmt sie jede Art wirtschaftlicher Tätigkeiten, die geeignet sind, den Treibhausgasausstoß zu reduzieren. Im besonderen den Aufbau von regenerativen Energiesystemen, die Unterstützung der Mobilitätswende sowie die Gebäudesanierung. Die Zielsetzungen der Genossenschaft orientieren sich an den aktuellen Fachgutachten verschiedenster Klima-, Energie- und Umweltforschungsinstitute. 

Unsere Motivation ist die Kraft des Wandels durch zivilgesellschaftliches Engagement. Die Mitgliedschaft möglichst vieler Menschen in und um Köln trägt wesentlich zur erfolgreichen Umsetzung der erklärten Klimaschutzziele zur Erreichung der Klimaneutralität und der Gestaltung einer lebenswerten Stadt Köln bei. Wir können alle Teil unserer Lösung sein. Gemeinsam.

§ 1 Firma und Sitz

(1)
Die Firma der Genossenschaft lautet: HeuteStadtMorgen eG

(2)
Der Sitz der Genossenschaft ist: Köln

§ 2 Zweck und Gegenstand des Unternehmens

(1)
Zweck des Unternehmens ist die wirtschaftliche, soziale und ökologische Förderung ihrer Mitglieder durch gemeinsamen Geschäftsbetrieb, insbesondere durch die Bündelung und Umsetzung von Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität der Stadt Köln. 

(2)
Gegenstand des Unternehmens ist die Identifikation, die Projektentwicklung sowie die Finanzierung von Projekten zur Erreichung der Klimaneutralität und einer lebenswerteren Stadt Köln, insbesondere

a)
die Errichtung, die Beteiligung und die Unterhaltung von Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energien; 

b)
das Initiieren von Projekten zum Fördern und Erzeugen regenerativer Energien und Maßnahmen für den Klimaschutz;

c)
den Ausbau der Elektromobilität und der umweltfreundlichen Ladeinfrastruktur sowie der Entwicklung von innovativen Logistik Konzepten,

d)
die finanzielle Beteiligung an klimaschutzfördernden Projekten, Produkten, Dienstleistungen und Unternehmen;

e)
die Steigerung von Energieeffizienz und Förderung von Energieeinsparung (Contracting);

f)
die Beratung und Planung in allen Fragen zur Erreichung der Klimaneutralität Kölns sowie das Erstellen von Handlungsoptionen für Mitglieder, Bildungsinstitutionen und Dritte;

g)
die Begleitung von Projekten zur Förderung von Klimaschutzzielen aus den Bereichen Gebäude und Quartiere, Energieversorgung, Arbeiten und Wirtschaft, Mobilität und Logistik, Leben und Bildung, Ernährung, Transformation der Stadtgesellschaft und Kommunikation, inkl. der Vernetzung aller Akteure der Stadtgesellschaft.

Durch den Gegenstand des Unternehmens soll außerdem die Wohn- und Lebensqualität verbessert sowie das umweltfreundliche Bewusstsein der Mitglieder und der Bevölkerung gefördert und gestärkt werden. 

(3)
Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen.

(4)
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.

(5)
Die Dauer der Genossenschaft ist unbestimmt.

§ 3
Erwerb der Mitgliedschaft

(1)
Die Mitgliedschaft können erwerben:

a)
natürliche Personen;

b)
Personengesellschaften; 

c)
juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts. 

(2)
Die Mitgliedschaft wird erworben durch eine von dem/der Beitretenden zu unterzeichnende, unbedingte Beitrittserklärung und die Zulassung des Beitritts durch den Vorstand.

(3)
Vor Abgabe der Beitrittserklärung ist dem/der Antragsteller:in eine Abschrift dieser Satzung in der jeweils geltenden Fassung zur Verfügung zu stellen.

(4)
Das Mitglied ist unverzüglich in die Mitgliederliste einzutragen und hiervon unverzüglich zu benachrichtigen.

(5)
Die Mindestmitgliederzahl der Genossenschaft beträgt drei.

§ 4
Beendigung
 der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch:

a)
Kündigung (§ 5);

b)
Übertragung des Geschäftsguthabens (§ 6);

c)
Tod (§ 7);

d)
Auflösung oder Erlöschen einer juristischen Person (§ 8);

e)
Ausschluss (§ 9).

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