FAQ

Wie funktioniert eine Genossenschaft?

Eine Genossenschaft ist eine basisdemokratische Unternehmensform. Im Gegensatz zu einer Aktiengesellschaft ist der Einfluß auf das Unternehmen je Mitglied auf eine Stimme begrenzt, unabhängig von der Anzahl der gezeichneten Anteile. Der Vorstand führt die Geschäfte, der Aufsichtsrat setzt den Vorstand ein und kontrolliert diesen, die Mitglieder wählen und kontrollieren den Aufsichtsrat.

Die individuell gestaltete Satzung der Genossenschaft gibt den Rahmen vor, in dem sich das Unternehmen bewegt. Ein unabhängiger Genossenschaftsverband prüft die Satzung, die Integrität des Aufsichtsrats und des Vorstands sowie die Plausibilität des Businessplans zum Gründungszeitpunkt. Vor Eintragung als Unternehmen beim Amtsgericht bestätigt ein Notar die Vollständigkeit der geprüften Unterlagen

Warum hat heuteStadtmorgen die Unternehmensform Genossenschaft gewählt?

Den Gründunsmitgliedern ist es wichtig, allen Kölner Bürgerinnen und Bürgern eine wirtschaftlich orientierte Unternehmensform  anzubieten, um die Transformation der Stadt und Stadtgesellschaft hin zu einem lebenswerteren und klimaneutralen Köln in der Zukunft zu schaffen.

Jeder und Jede ist eingeladen und aufgefordert Teil dieser zivilgesellschaftlichen Organisation zu werden und so den Transformationsgedanken mitzutragen, als aktives Mitglied Köln mitzugestalten oder als investierendes Mitglied unternehmerische Verantwortung zu übernehmen und hSm-Gewinner:in zu werden.

Wer darf Mitglied werden?

Mitglied werden dürfen natürliche Personen (Bürgerinnen und Bürger) oder juristische Personen (Firmen, Vereine, NGOs), die unsere Motivation und Zielsetzung laut Satzung teilen. Es gibt keine geografische Eingrenzung. Jedes Mitglied muss von mindestens zwei Vorständen entsprechend eingereichter Beitrittserklärung  vor Aufnahme in die Genossenschaft bestätigt werden.

Was bedeutet Mitgliedschaft?

Der Beitritt zur Klimagenossenschaft ist mit dem Erwerb von mindestens einem Geschäftsanteil verbunden. Nach Eintrag ins Mitgliederregister bist du ordentliches Mitglied und Miteigentümer:in von heuteStadtmorgen. 

Kann ich unter 18 Jahren Mitglied werden?

Ja, eine Mitgliedschaft unter 18 Jahren ist möglich. Dazu musst du in der Beitrittserklärung eine gesetzliche Vertretung angeben, da du als Mitglied Geschäftsanteile erwirbst.

Warum muss ich den Mitgliedsantrag per Post schicken?

In Deutschland schreibt das Genossenschaftsgesetz eine Vorlage des Mitgliedsantrags mit Originalunterschrift zur Aufnahme vor. Dieses Gesetz soll möglicherweise in 2024 geändert werden, so dass ein Mitgliedschaftsantrag rein digital (per E-Mail) ausreicht. Wir hoffen darauf.

Was kostet ein Geschäftsanteil?

Ein Genossenschaftsanteil kostet 111 € plus 15 % Aufgeld (mindestens 39 €). 

Wieviele Geschäftsanteile kann ich erwerben?

Wir haben die maximalen Geschäftsanteile je Mitglied auf 111 begrenzt. Hintergrund ist, dass wir nicht durch eine mögliche „Austrittsdrohung“ von einem Mitglied mit z.B. 1.000 Anteilen (111.000 €) den ordentlichen Geschäftsbetrieb gefährden.

Was genau ist ein Aufgeld?

Neben dem Betrag für einen Geschäftsanteil wird ein Aufgeld von 15 % der Anteilssumme, mindestens jedoch 39 € erhoben. Das Aufgeld wird für den Verwaltungsaufwand der Mitgliederbetreuung (Datenbank, Personal, Büro, Vollversammlungen etc.) verwendet. Das Aufgeld wird bei jedem Kaufvorgang erhoben. Die Geschäftsanteile werden in Anlagen investiert.

Was passiert mit meinem Mitgliedsbeitrag?

Der Mitgliedsbeitrag setzt sich aus Geschäftsanteilen (je 111 €) und Aufgeld (15 % der Anteilssumme, mind. 39 €) zusammen.

Die Geschäftsanteile werden Teil des Stammkapitals der Genossenschaft und dienen zur Finanzierung verschiedener gewinnorientierter Projekte laut Satzung. Die erzielten Genossenschaftsgewinne werden auf der jährlich stattfindenden Vollversammlung laut Mitgliederbeschluss entweder den jeweiligen Anteilen (Dividenden) zugeschrieben, oder zur Finanzierung von sozialen, gemeinwohl, nichtrenditeorientierten Projekten zur Verfügung gestellt.

Das Aufgeld wird für den Verwaltungsaufwand der Mitgliederbetreuung (Datenbank, Personal, Büro, Vollversammlungen etc.) verwendet.

Wie werden die Projekte ausgewählt?

Zunächst beschreibt die Satzung die Geschäftsfelder, in denen Projekte übernommen werden können. Sind die Projekte gewinnorientiert (Wirtschaftsprojekte), kann der Vorstand (bzw. Vorstand und Aufsichtsrat) die Umsetzung beschließen. Sind die Projekte gemeinwohlorientiert, muss die Genossenschaft zunächst über die entsprechenden Gewinne verfügen. Die Gewinnverwendung wird in der jährlichen Vollversammlung (alle Mitglieder) beschlossen. 

Wie kann ich mich an Projekten beteiligen?

Nur als Mitglied kannst du dich an Wirtschaftsprojekten mit Investitionen beteiligen. Die Investitionsoptionen werden allen Mitgliedern mit allen relevanten Informationen zu Laufzeit, Ertragserwartung etc. bekannt gegeben.

Wie kann ich mich an den Aktivkreisen beteiligen?

Einfach HIER nachlesen und Kontakt aufnehmen.

Kann ich wieder austreten?

Ein Austritt ist jederzeit zum nächstmöglichen Austrittsdatum laut Satzung möglich. Die Summe der Anteilseinlagen (je 111 €) plus eventueller Dividenden wird nach Austritt ausbezahlt. 

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